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Fortbildung für den Sanitätsdienst

Für alle Helferinnen und Helfer besteht im Bereich Sanitätsdienst eine Fortbildungspflicht. Die Ausbildungsordnung verlangt von Ehrenamtlichen im Sanitätsdienst eine regelmäßige Teilnahme. Innerhalb von zwei Jahren müssen aktuell 16 Stunden alle 2 Jahre (Helferinnen und Helfer im Sanitätsdienst) und 30 Stunden jährlich (Rettungshelferinnen und -helfer) Fortbildung nachgewiesen werden.