Internationale Suche
Sie haben infolge eines bewaffneten Konfliktes, einer Katastrophe oder eines größeren Schadensereignisses den Kontakt zu einem Familienmitglied verloren?
Der DRK-Suchdienst hilft bei Suchanfragen von Flüchtlingen und Migranten, die den Kontakt zu ihren Angehörigen verloren haben. Viele Suchende in Deutschland stammen aus Afghanistan, Eritrea, Somalia, Syrien oder aus dem Irak. Auf ihrem Weg über die aktuellen Migrationsrouten nach Europa sind sie oft unter dramatischen Umständen von ihren Familien getrennt worden. Um diese Vermisstenschicksale aufzuklären, arbeitet der DRK-Suchdienst im Rahmen seines internationalen Suchdienst-Netzwerkes mit Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften weltweit sowie mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz zusammen.
Besteht im Anschluss an die internationale Suche der Wunsch nach einer Familienzusammenführung in Deutschland, berät der DRK-Suchdienst zu den rechtlichen Voraussetzungen und unterstützt im Visumverfahren.
Sie möchten über das Internet nach Ihrer Familie suchen?
Auf www.tracetheface.org finden Sie Fotos von Menschen, die ebenfalls ihre Angehörigen suchen. Dort können wir auch Ihr Bild veröffentlichen, wenn Sie dies wünschen. Zu Ihrem Schutz stellt der DRK-Suchdienst bei dieser Online-Suchmöglichkeit ebenfalls höchste Anforderungen an die Datensicherheit.,
Schicksalsklärungen über 80 Jahre nach Kriegsende
Sie suchen nach einem Angehörigen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg?
Seit über 75 Jahren betreibt der DRK-Suchdienst Nachforschungen über Kriegs- und Zivilgefangene, über Wehrmachtsvermisste und Zivilverschleppte des Zweiten Weltkrieges sowie über infolge der Ereignisse des Zweiten Weltkriegs verloren gegangene Kinder.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Onlineanfrage erhalten Sie hier:
https://www.drk-suchdienst.de/wie-wir-helfen/suchen/zweiter-weltkrieg
Familienzusammenführung
Sie benötigen Beratung zu Fragen der Familienzusammenführung?
Der Suchdienst des DRK-Kreisverbandes Heilbronn berät Hilfe suchende Bürger im Rahmen des komplexen Aufnahmeverfahrens nach dem Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz, nach dem Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsgesetz. Er unterstützt auch bei Ausreiseformalitäten aus den Herkunftsgebieten, z.B. im Visaverfahren.