Die Corona-Verordnung „Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit“ ist erlassen.
Ein erster Schritt ist getan. Die CoronaVO "Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit" wurde vom Sozialministerium erlassen und tritt heute in Kraft. Damit ist die Kinder- und Jugendarbeit nicht mehr wegen der Corona-Pandemie verboten. Parallel zur Erarbeitung der Verordnung hat die AG „Strategie zum Hochfahren der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit" gemeinsame Empfehlungen und Hinweise zur Erstellung von Hygienekonzepten für Angebote und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in Baden-Württemberg erstellt. Die Abstandsregelung gilt weiterhin.
Bis 05.06. werden von der AG die weiteren Schritte zur Ermöglichung der Aktivitäten der Jugendarbeit in den Sommerferien beraten und Regelungen dafür erstellt.