Ein Verbandskasten gehört in jedes Auto. Laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist das
Mitführen von „Erste-Hilfe-Material“ Pflicht.
Was hineingehört in einen Verbandskasten ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Sollte bei einer Verkehrskontrolle der Verbandskasten überprüft werden und er ist abgelaufen, muss mit einer Strafe gerechnet werden. Darauf achten auch die Prüfer beim TÜV ... Wer keinen im Wagen hat, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Jeder weiß, dass Erste Hilfe im Straßenverkehr Leben retten kann. Leider geht mancher Autofahrer mit seinem Verbandskasten nicht pfleglich um, Kontrolle desselben – Fehlanzeige!
Pflaster und Verbandspäckchen sind ständig der Witterung ausgesetzt. Sonnenstrahlen, Hitze und andere Temperaturschwankungen lassen die Materialien leiden. Einmalhandschuhe werden rissig und spröde, reißen beim Anziehen ein und bieten so keinen Schutz gegen Blut und Infektionen.
Daher wird dazu geraten, den Verbandskasten mindestens einmal im Jahr zu kontrollieren und die fehlenden Artikel nachfüllen. Gerade jetzt, vor Beginn der Urlaubszeit bietet sich dazu Gelegenheit
Dann stellt sich gelegentlich die Frage, was mit den abgelaufenen Erste-Hilfe-Utensilien zu tun ist? Viele Besitzer entsorgen die nicht mehr gültigen Sachen im Müll. Aber gerade Jugendrotkreuzgruppen freuen sich darüber, verwenden die Sachen gerne als Übungsmaterial bei ihren Treffen. Dies ist doch eine Alternative, die die Umwelt schont und Nutzen bringt.
Auch Kindergärten freuen sich über Binden und Verbandspäckchen, können die Jüngsten doch damit ihre Puppen „verarzten“.
Letztendlich geht es bei der jährlichen Kontrolle des Verbandskastens aber auch immer um die eigene Sicherheit.