Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Eine Vorsorgevollmacht sei kein Freibrief, betont Rechtsanwalt Dr. Andreas Stiegele gleich zu Beginn seines Vortrages im Ausbildungszentrum. Im Falle einer so genannten „Notsituation“ bevollmächtige eine Vollmacht nach deutschem Recht, eine Person eine andere dazu, bestimmte Aufgaben für ihn zu erledigen. Welche Dinge vorausgesetzt werden und dass uneingeschränktes Vertrauen vorherrschen solle, erläuterte er. Die auserwählte Person müsse dafür Sorge tragen, dass die Festlegungen auch umgesetzt werden.

Eine Vorsorgevollmacht sei eine Willenserklärung, die einem anderen Menschen die rechtsgeschäftliche Vertretung erlaube, so Dr. Stiegele. Für empfehlenswert hält er bei der Ausarbeitung eine Unterstützung durch den Rechtsanwalt und eine notarielle Beurkundung.

Im zweiten Teil gab er Informationen und Beratung zur Patientenverfügung. Wer vertritt mich, wenn ich nichts mehr regeln kann? Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? Viele Beispiele aus der Praxis ließ er in seinen Vortrag einfließen. Fachkundige Hilfe bei der Ausstellung hält er für unbedingt empfehlenswert. Eine genaue, auf die jeweilige Person zugeschnittene Formulierung sei notwendig, da Selbstbestimmung immer mehr an Bedeutung gewinne. So soll vor jeder Behandlung die Zustimmung des zu Behandelnden oder dessen Vertreters eingeholt werden. Abgeraten hat Stiegele vom Herunterladen einer vorgefertigten Verfügung aus dem Internet, jeder noch so individuelle Wille habe Bedeutung.

Am Ende der Ausführungen bedankte sich Kreisgeschäftsführer Ludwig Landzettel im Namen aller Zuhörer bei Rechtsanwalt Dr. Stiegele und überreichte ein Präsent.