Inforeihe Vorsorge: Erbrecht und Testament
Bereits zum wiederholten Mal weilte Fachanwalt Dr. Andreas Stiegele vor einer großen Zuhörerschaft im DRK Ausbildungszentrum. Themen des Abends waren nun Erbrecht und Testament.
Damit die Gültigkeit eines Testaments gewährleistet ist, muss dieses richtig verfasst werden. Man solle sich im Vorfeld genau informieren, damit die letztwillige Verfügung auch nach dem Willen des Verfassers umgesetzt werden kann, so der Anwalt. Die Erben sollten außerdem wissen, wo das Schriftstück hinterlegt ist. Ist nämlich kein Testament vorhanden, greift die gesetzliche Erbfolge.
Der ein oder andere sieht sich wohl in der Lage, das eigene Testament selbst zu verfassen. Viele Leute lassen sich im Internet juristische Begriffe erläutern. Dabei ist zu beachten, so Dr. Stiegele, dass die Form eingehalten wird und das Dokument grundsätzlich eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden muss. Das Schriftstück ist unwirksam, wenn es per Schreibmaschine oder PC erstellt wurde. Anders verhält es sich natürlich, wenn dies von einem Notar im Auftrag erstellt wurde.
Ein Testament regelt formal das Vererben, der Verfasser kann damit Jede/n begünstigen. Pflichtteilsberechtigte sollten im Testament berücksichtigt werden. „Vorsorge ist wichtig und bedarf einer maßgeschneiderten Lösung durch den Fachanwalt“, mit diesen Worten beendete Dr. Stiegele seinen Vortrag. Für den DRK Kreisverband dankte Geschäftsführer Ludwig Landzettel dem Referenten mit einem Weinpräsent.